Die besonderen Geburtstage bis zur Volljährigkeit

Die Geburtstage bis zur Volljährigkeit sind etwas besonderes

Jedes Jahr wird man ein Jahr älter. Als Kind haben die Eltern die Geburtstage organisiert und eine Kerze mehr auf der Torte angezündet. Jedes weitere Jahr war sehr prägnant. Vor allem in der Teenager-Zeit sehnt man sich nach einem weiteren Jahr und damit einem Jahr näher am Erwachsenenleben.

Bis zum 21. Lebensjahr stellt jede neue Altersstufe eine große Veränderung dar. Sei es von 2 auf 3 Jahre, wenn das Kind dann in den Kindergarten oder von 5 auf 6 Jahre, wenn die Entscheidung getroffen wird, ob das Kind schon in die Schule kann. Zudem wachsen Kinder sehr schnell mit jedem Jahr.

Trifft man seine Verwandten nur einmal im Jahr, werden diese sich über den Wachtumsfortschritt wundern, wie schnell das denn gehen würde. Die Kinder entwickeln vor allem durch die Schule ihr eigenes Wissen und ihre sozialen Kompetenzen. Nun zeigt sich, wie die Erziehung der Eltern geglückt oder gar missglückt ist. Mit dem Alter kommen die ersten Verantwortungen. So können Kinder ab 7 Jahren selbst an der Kasse bezahlen. Eltern verlangen, dass die Kinder ab einem gewissen Alter selbst essen und auf die Toilette gehen können. Eltern trimmen die Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf Selbstständigkeit.

Der Sprung zum Teenager auf 13 Jahre scheint ein ganz großer Sprung zu sein. Viele Vergünstigungen, die man als Kind bekommt, werden nur bis zum 12. Lebensjahr gewährleistet. Danach gilt das Kind als Teenager. Nun befinden sich die Kinder in der Pubertät und verändern in dieser Zeit vor allem ihre Persönlichkeit. Die Pubertät ist zwar eine schwierige Phase, doch das ist ganz normal. Die Kinder nehmen das Alter nun noch mehr wahr. Viele sehen sich als cooler als andere, wenn sie mit Älteren abhängen. Mit 16 Jahren ist es dann möglich Alkohol zu kaufen. Die ersten feierlichen Nächte werden in Diskos verbracht und die Volljährigkeit wird geradewegs zugesteuert. Mit 18 Jahren haben die Kinder alle Rechte eines Erwachsenen erlangt. Befindet sich das Kind dann noch in der Ausbildung, so sind sie auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.

Mit der Volljährigkeit erlangt das Kind die Ehemündigkeit. In einigen Fällen ist eine Ehe auch vor dem 18. Lebensjahr möglich. Dafür muss der Verlobte volljährig sein und das Familiengericht muss einwilligen, dass die Volljährigkeit nicht als Voraussetzung gelten muss. Schnell ist es möglich, dass die eigenen Kinder ihre eigene Familie gründen. Ehe man sich verzieht, findet man bereits die Einladungskarten zur Hochzeit im Postfach. Die Kinder sind nun erwachsen und treffen ihre eigenen Entscheidungen. Doch trotzdem werden weitere Geburtstage kommen, bei dem sich die Familie zusammentreffen kann.

16031